Post by Little John on Apr 4, 2016 14:55:06 GMT
In den Knast für Jauch, Gottschalk & Co
Eine 46 Jahre alte Frau sitzt seit dem 4. Februar 2016 hinter Gittern, weil sie sich weigert, den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu bezahlen.
Der Rundfunkbeitrag alias Rundfunkgebühr (ehemals: GEZ-Gebühr) ist für viele in Deutschland lebende Menschen ein Ärgernis. Da man diese vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" eingetriebene Gebühr von 17,50 Euro pro Monat und pro Wohnung auch dann bezahlen muss, wenn man die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht in Anspruch nimmt.
Zudem schieben ARD, ZDF und Konsorten einen immer höheren Rentenberg vor sich her. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass künftig der vielfach ungeliebte Rundfunkbeitrag zunehmend dafür verwendet werden könnte.
Sieglinde Baumert aus Thüringen jedenfalls hat die Nase voll von der Rundfunkgebühr. Die 46 Jahre alte Dame weigerte sich beharrlich, die Zwangsabgabe zu bezahlen. Seit 2013 hat Baumert nicht mehr gezahlt. Am 1.1.2013 wurde die bis dahin pro Haushalt fällige Rundfunkgebühr durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzt, der pro Wohnung bezahlt wird.
Am 4. Februar 2016 schlossen sich die Gefängnistore hinter der standfesten 46-Jährigen. Seitdem ist sie offiziell von der Rundfunkgebühr befreit. Denn Gefängnis-Insassen müssen nicht bezahlen, der Knast gilt als "Gemeinschaftsunterkunft".
Sieglinde Baumert sitzt in einer so genannten "Erzwingungshaft" im Frauengefängnis der JVA Chemnitz. Dort hat sie eine Einzelzelle und eine Stunde Ausgang am Tag.
Frau Baumert ist laut einem Bericht von "Welt Online" der erste Mensch, der hinter Gitter muss, weil er/sie sich weigert, die Rundfunkgebühr zu bezahlen. Laut Christian Greuel, Sprecher der Beitragskommunikation von ARD/ZDF/Deutschlandradio ist die Zahl der Nichtzahler aber erheblich höher: "4,5 Millionen Beitragskonten waren am Stichtag 31.12.2014 in Mahnverfahren oder Vollstreckung".
Bevor ein Gerichtsvollzieher Sieglinde Baumert am 4.2.2016 an deren Arbeitsplatz durch zwei Polizisten verhaften ließ, hatte sie sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensaufstellung zu unterzeichnen. "Mit meiner Unterschrift würde ich die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren bestätigen. Das will ich nicht. Ich kann nicht verantworten, dass ich diesen Rundfunk mitfinanziere", zitiert die "Welt" die eiserne Dame. Genau diese Vermögensauskunft soll die Haft nun erzwingen.
Eine Erzwingungshaft kann zwischen sechs Wochen und drei Monaten, in einigen Fällen auch ein halbes Jahr dauern. Ihr Arbeitgeber hat Baumert nach der Verhaftung gekündigt.
[Weiß jemand, wer dieser Arbeitgeber ist?]
Die Haft kann jederzeit enden, sobald Baumert die Vermögensaufstellung abgibt. Weigert sich Baumert und wird sie nach Ende der längstmöglichen Haftzeit entlassen, dann kann sie frühestens nach zwei Jahren erneut zu einer Erzwingungshaft verurteilt werden.
Einen Orden für die Frau!
Eine 46 Jahre alte Frau sitzt seit dem 4. Februar 2016 hinter Gittern, weil sie sich weigert, den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu bezahlen.
Der Rundfunkbeitrag alias Rundfunkgebühr (ehemals: GEZ-Gebühr) ist für viele in Deutschland lebende Menschen ein Ärgernis. Da man diese vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" eingetriebene Gebühr von 17,50 Euro pro Monat und pro Wohnung auch dann bezahlen muss, wenn man die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht in Anspruch nimmt.
Zudem schieben ARD, ZDF und Konsorten einen immer höheren Rentenberg vor sich her. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass künftig der vielfach ungeliebte Rundfunkbeitrag zunehmend dafür verwendet werden könnte.
Sieglinde Baumert aus Thüringen jedenfalls hat die Nase voll von der Rundfunkgebühr. Die 46 Jahre alte Dame weigerte sich beharrlich, die Zwangsabgabe zu bezahlen. Seit 2013 hat Baumert nicht mehr gezahlt. Am 1.1.2013 wurde die bis dahin pro Haushalt fällige Rundfunkgebühr durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzt, der pro Wohnung bezahlt wird.
Am 4. Februar 2016 schlossen sich die Gefängnistore hinter der standfesten 46-Jährigen. Seitdem ist sie offiziell von der Rundfunkgebühr befreit. Denn Gefängnis-Insassen müssen nicht bezahlen, der Knast gilt als "Gemeinschaftsunterkunft".
Sieglinde Baumert sitzt in einer so genannten "Erzwingungshaft" im Frauengefängnis der JVA Chemnitz. Dort hat sie eine Einzelzelle und eine Stunde Ausgang am Tag.
Frau Baumert ist laut einem Bericht von "Welt Online" der erste Mensch, der hinter Gitter muss, weil er/sie sich weigert, die Rundfunkgebühr zu bezahlen. Laut Christian Greuel, Sprecher der Beitragskommunikation von ARD/ZDF/Deutschlandradio ist die Zahl der Nichtzahler aber erheblich höher: "4,5 Millionen Beitragskonten waren am Stichtag 31.12.2014 in Mahnverfahren oder Vollstreckung".
Bevor ein Gerichtsvollzieher Sieglinde Baumert am 4.2.2016 an deren Arbeitsplatz durch zwei Polizisten verhaften ließ, hatte sie sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensaufstellung zu unterzeichnen. "Mit meiner Unterschrift würde ich die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren bestätigen. Das will ich nicht. Ich kann nicht verantworten, dass ich diesen Rundfunk mitfinanziere", zitiert die "Welt" die eiserne Dame. Genau diese Vermögensauskunft soll die Haft nun erzwingen.
Eine Erzwingungshaft kann zwischen sechs Wochen und drei Monaten, in einigen Fällen auch ein halbes Jahr dauern. Ihr Arbeitgeber hat Baumert nach der Verhaftung gekündigt.
[Weiß jemand, wer dieser Arbeitgeber ist?]
Die Haft kann jederzeit enden, sobald Baumert die Vermögensaufstellung abgibt. Weigert sich Baumert und wird sie nach Ende der längstmöglichen Haftzeit entlassen, dann kann sie frühestens nach zwei Jahren erneut zu einer Erzwingungshaft verurteilt werden.
Einen Orden für die Frau!